Ausbildung - Fahrschule Hopla Kassel

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Ausbildung

Die theoretische Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Pflichttheoriestunden
( bei Klasse B sind dies 14 Lektionen ).
Sollte schon eine Fahrerlaubnis vorhanden sein, reduziert sich die Anzahl der Theoriestunden.

Die praktische Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten.
Bei Klasse B ( Auto ) sind dies :

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten . . . zu je 45 Minuten

Die Sonderfahrten dürfen jedoch erst im letzten 1/3 der Ausbildung gefahren werden.


Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.

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