Ausbildung
Die theoretische Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Pflichttheoriestunden
( bei Klasse B sind dies 14 Lektionen ).
Sollte schon eine Fahrerlaubnis vorhanden sein, reduziert sich die Anzahl der Theoriestunden.
Die praktische Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten.
Bei Klasse B ( Auto ) sind dies :
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten . . . zu je 45 Minuten
Die Sonderfahrten dürfen jedoch erst im letzten 1/3 der Ausbildung gefahren werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.